Entsorgung und Verwertung mineralischer Abfälle gem. EBV und DepV

Die Entsorgung von Böden, Bauschutt und anderen mineralischen Abfällen unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben. Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im Rahmen der Mantelverordnung wurden erstmals bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit mineralischen Abfällen und Ersatzbaustoffen geschaffen. Für nicht verwertbare mineralische Abfälle gilt weiterhin die Deponieverordnung (DepV).
Unser Ziel ist eine umweltgerechte, rechtssichere und ressourcenschonende Verwertung von Bodenmaterialien und anderen mineralsichen Abfällen. Für nicht verwertebare Abfälle zeigen wir Möglichkeiten der Deponierung auf. 

Boden und Stein (AVV 170504, 170503*)


Klassifizierung von Böden gem. EBV und BBodSchV

Vor der Entsorgung oder Verwertung müssen Böden gemäß EBV und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) untersucht und eingestuft werden. Die Einteilung erfolgt in verschiedene Bodenmaterialklassen (BM) und Bodenmaterialien mit Fremdanteilen (BM-F), unter anderem:

  • BBodSchV - i.d.R. unbelasteter Oberboden ohne Fremdanteile
  • BM-0 / BM-0* – unbelasteter bzw. gering belasteter Boden mit weniger als 10% Fremdanteilen
  • BM-F0* bis BM-F3 – Boden mit 10% - 50% Fremdbestandteilen und/oder einer höheren chemischen Belasung

Erst nach der chemischen Einstufung und Begutachtung der Bestandteile kann entschieden werden, ob es für den mineralischen Abfall eine direkt Verwendung als mineralischen Ersatzbaustoff gibt oder dieser zuvor in einer Aufbereitungsanlage behandelt werden muss. 

Klassifizierung von Böden gem. DepV
Neben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) spielt insbesondere die Deponieverordnung (DepV) eine zentrale Rolle, wenn mineralische Abfälle nicht verwertet, sondern dauerhaft deponiert werden müssen. Hier gilt immer die Maßgabe des §7 Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Verwertung geht immer vor Beseitiung. Die DepV stellt sicher, dass Böden und auch andere mineralische Abfälle umweltgerecht, kontrolliert und rechtssicher entsorgt werden:

  • DK 0 – gering belasteter Boden
  • DK I – schwach belasteter Boden
  • DK II – stärker belasteter Boden
  • DK III – hoch belasteter Boden

Werden darüber hinaus Einzelparameter überschritten, kann der Abfall zusätzlich zu den Klassen DKI - DKIII als gefährlich eingestuft werden, wodurch weitere Pflichten auf den Erzeuger, Entsorger und Spediteur zukommen.

Beton (AVV 170101, 170106*), Bauschutt (AVV 170107, 170106*), Bitumgemische und teerhaltige Produkte (AVV 170302, 170301*)

Die Verwertung von Bauschutt, Beton und Straßenaufbruch spielt im modernen Bauwesen eine zentrale Rolle. Mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wurden bundesweit einheitliche Regeln für die Aufbereitung, Klassifizierung und den Einsatz von Recyclingbaustoffen geschaffen. Besonders relevant sind dabei die Klassen RC-1, RC-2 und RC-3, die eine nachhaltige und rechtssichere Nutzung mineralischer Bauabfälle ermöglichen:

  • RC-1 - geringe chemische Belastung (>50% Mineralik)
  • RC-2 - mittlere chemische Belastung (>50% Mineralik)
  • RC-3 - höhere chemische Belastung (>50% Mineralik)

Erst nach der chemischen Einstufung und Begutachtung der Bestandteile kann entschieden werden, ob es für den mineralischen Abfall eine direkt Verwendung als mineralischen Ersatzbaustoff gibt oder dieser zuvor in einer Aufbereitungsanlage aufbereitet werden muss.  

Klassifizierung von Bauschutt, Beton und Bitum/Teer gem. DepV
Auch hier spielt neben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) insbesondere die Deponieverordnung (DepV) eine zentrale Rolle, wenn diese mineralische Abfälle nicht verwertet, sondern dauerhaft deponiert werden müssen. Hier gilt immer die Maßgabe des §7 Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Verwertung geht immer vor Beseitiung. Die DepV stellt sicher, dass Bauschutt, Beton und Bitum/Teer umweltgerecht, kontrolliert und rechtssicher entsorgt werden:

  • DK 0 – gering belastete Mineralik
  • DK I – schwach belastete Mineralik
  • DK II – stärker belastete Mineralik
  • DK III – hoch belastete Mineralik

Werden darüber hinaus Einzelparameter überschritten, kann der Abfall zusätzlich zu den Klassen DKI - DKIII als gefährlich eingestuft werden, wodurch weitere Pflichten auf den Erzeuger, Entsorger und Spediteur zukommen. 


Grünschnitt, Holz A I–A III, Baumischabfall und Baumstümpfe

Neben mineralischen Abfällen fallen bei Bau-, Abbruch- und Gartenarbeiten zahlreiche weitere Abfallarten an. Dazu zählen unter anderem Grünschnitt und Baumstümpfe (AVV 200201), Holz der Klassen A I bis A III (AVV 170201) sowie Baumischabfälle (AVV 170904). Eine fachgerechte Entsorgung und Verwertung dieser Materialien ist entscheidend für Umweltschutz, Rechtssicherheit und effiziente Baustellenabläufe.

Klassicherweise werden diese Abfälle im Container entsorgt, sodass eine direkte Befüllung entfällt. 


Persönlicher Service in deiner Nähe


Münsterland   

Wir bieten dir unsere Kompetenz im gesamten Münsterland zuverlässig und termingerecht an. Dank unserer regionalen Nähe sind wir schnell vor Ort. 

Unser Einsatzgebiet im Münsterland umfasst unter anderem:

 Münster, Havixbeck, Altenberge, Nordwalde, Steinfurt, Greven, Telgte, Warendorf, Ahlen, Oelde, Beckum, Senden, Nottuln, Coesfeld, Ahaus, Stadtlohn, Borken, Bocholt, Dülmen, Lüdinghausen und Haltern am See.

Niederrhein 

Am Niederrhein sind wir unter anderem in Wesel, Hamminkeln, Hünxe, Xanten, Issum, Kerken, Kleve, Goch und Kevelaer für unsere Kunden im Einsatz.

Ruhrgebiet

Im Ruhrgebiet betreuen wir Projekte in Holzwickede, Bergkamen, Werne, Castrop-Rauxel, Gladbeck, Duisburg, Moers, Hattingen, Herten, Dortmund, Bochum, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bottrop, Oberhausen, Mülheim, Hamm, Witten, Herne, Marl und Dorsten.

Rheinland

Auch im Rheinland stehen wir Kunden in Düsseldorf, Köln, Leverkusen, Krefeld, Neuss, Ratingen, Mettmann, Bonn, Bergisch Gladbach, Hilden, Meerbusch und Viersen zur Verfügung.

Sauerland und Bergisches Land

Im Sauerland umfasst unser Einsatzgebiet umfasst unter anderem Soest, Erwitte, Wickede, Meschede, Lippstadt, Hagen, Wuppertal, Schwelm und Iserlohn